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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines

a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 - 310 BGB sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Sebastian Pal abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Sebastian Pal von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

 

b) Ohne Abschluss der DJ Notdienst Zusatzoption von DJ Sebastian Pal hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen Ersatz DJ oder jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber DJ Sebastian Pal. Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des DJs, würde sich DJ Sebastian Pal in diesem Falle um Ersatz bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-DJ das im Angebot aufgeführte Honorar für seinen DJ-Service.

 

c) Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.

 

d) Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Anschlussmöglichkeiten (Strom min. 2kW abgesichert), sowohl für einen freien Platz an der Tanzfläche mit entsprechender Größe (je nach gebuchtem Technikpaket), auf dem sich DJ Sebastian Pal aufbauen kann. Dieser Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege behindern.

 

e) Der Auftraggeber bestellt auf seine Rechnung für den DJ und sein Helferteam, am Veranstaltungsort ausreichend Getränke jeglicher Art und Speisen im angemessenen Rahmen.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

 

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

b) Eine endgültige Buchung der DJ-Tätigkeit kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes zustande. Hierzu erhält der Kunde ein Angebot mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen, die er innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurücksendet, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist DJ Sebastian Pal nicht weiter an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden. Als Zusage erhält der Kunde nach Rücksendung des unterzeichneten Angebotes eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Ausnahme Regelung: Bei kurzfristigen Buchungen unter 48 Stunden vor dem Auftrittsbeginn reicht die mündliche sowie mögliche schriftliche Buchung sofern die Grundvorraussetzungen beider Vertragspartner geschlossen werden. 
Diese muss beinhalten, den Ort und Datum des Auftritts, den Auftrittsbeginn, die Gage und Leistungserbringung sowie im beiderseitigen Einverständnis geschlossen werden.  

 

c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebotes) durch den Kunden und DJ Sebastian Pal, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

d) Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.

 

e) Die Mindestbuchzeit des DJs ist das angegebene Pauschalpaket auf der Auftragsbestätigung.

 

 

§ 3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

 

 

a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJ Sebastian Pal schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige schriftliche Absendung des Widerrufs. Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist. Siehe "b)".

 

b) Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit DJ Sebastian Pal ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich.

 

c) Eine erteilte Buchung kann bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 % der vereinbarten Gage storniert werden. Sollte ein Auftrag kurzfristiger als 60 Tage vor dem Auftragsdatum der Feier storniert werden, berechnet DJ Sebastian Pal 50 % des Brutto-Angebotes. Bei einer Stornierung binnen 30 Tagen vor dem Auftragsdatum wird die komplette vereinbarte Gage inklusive allen aufgelisteten kosten fällig. 

 

d) Bei einer Stornierung eines bereits gebuchten Angebotes, jeglicher Art, fällt zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 99,99€ pro Auftrag an. Diese wird dem Veranstalter binnen 14 Tagen nach Stornierung in Rechnung gestellt.

 

 

§ 4 Preise, Zahlung und Verzug

 

 

a) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 19%, da Kleinunternehmer- Regelung.

 

Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

 

b) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung nach der Veranstaltung. Hier erhält der Kunde eine Rechnung mit allen Leistungen (laut Auftragsbestätigung, eventuell mit weiteren in Anspruch genommenen Zusatzstunden oder weiterer Technik).

Diese Rechnung kann bequem per Überweisung innerhalb 3 Tagen nach der Feier beglichen werden.

 

c) Sollte innerhalb dieser 3 Tage die Zahlung nicht erfolgen, wird eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren mit Aufforderung zur Zahlung innerhalb der nächsten 4 Tage verschickt.

 

d) Sollte bereits im Vorfeld klar sein, dass das Zahlungsziel bis zu 7 Tagen nach Leistungsdatum nicht leistbar ist (z.B. aufgrund einer Reise), kann eine Verlängerung der Zahlungsfrist schriftlich beantragt werden.

Bei   Verzug   behält   sich   DJ   Sebastian   Pal   vor,   Verzugsgebühren   zu   berechnen.

§ 5 Leistungserbringung durch den Discjockey

 

 

a) Die Leistungserfüllung durch DJ Sebastian Pal umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments,

die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments.

Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt.

Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 49,- Euro pro angebrochene 100 Kilometer an.

Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist DJ Sebastian Pal berechtigt einen Mehraufwand des vereinbarten Preises zu verlangen.

Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfindet. Siehe hier §6.

 

b) Beginn des Pauschalpaketes beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitraum. Sollte vor Ort unerwartet schon früher Musik oder die Bereitstellung eines Mikrofones gefordert werden, so beginnt die Tätigkeit des DJs und der Beginn des Pauschalpaketes zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD durchlaufen lässt.

 

c) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

 

d) Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt DJ Sebastian Pal keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Sebastian Pal an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Sebastian Pal installierten Komponenten.

 

e) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen.

 

f) Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.

 

g) Der DJ behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob oder wann er Musikwünsche spielt.

 

h) Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden.

§ 6 Anlieferung, Abtransport

 

 

a) Anlieferung und Aufbau der Technik sind bei Buchung inkl. Licht- & Tonanlage im Angebot inbegriffen. Für die Dauer des Aufbaus wird ein barrierefreier Zugang im Erdgeschoß mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Zeit für den Auf- bzw. den Abbau mit einer Person jeweils 1-2Std. (Je nach gebuchtem Technikpaket). Sollte der Aufbau aufgrund räumlicher Gegebenheiten mehr Zeit in Anspruch nehmen, behält sich DJ Sebastian Pal vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abbau der Anlage noch am selben Abend erfolgen kann, ggf. entstehende Mehrkosten für das Personal am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber.

Der Gastronom/Locationinhaber ist im Vorfeld durch den Auftraggeber über die Dauer des Abbaus der Anlage in Kenntnis zu setzen. Nach Absprache ist ein gesonderter Abbau am Folgetag möglich, die Kosten für die erneute Anfahrt wären dann vom Auftraggeber zu tragen.

 

b) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für Transporter, PKW (je nach Größe der Anlage) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von unserem Discjockey und weiteren Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Eventuell anfallende Parkplatzgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

 

c) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und der Discjockey gezwungen sein, verkehrs-widerrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Knöllchen, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.

 

 

§ 7 Licht- und Tonanlagen - Sicherheitshinweis

 

 

a) Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, LED Tri Stars und LED-Lichterorgeln) können epileptische Anfälle auslösen.

 

b) DJ Sebastian Pal weisst darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können.

Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam.

Da keine dauerhafte Messung des Schallpegels durch DJ Sebastian Pal erfolgt, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der Besuch der Feier auf eigene Gefahr erfolgt.

Daher weise ich jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab.

 

c) Das Besuchen der Feier und der Tanzfläche erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr!

Als Auftraggeber bitte ich Sie Ihre Gäste darauf hinzuweisen.

§ 8 Fotos, Videos

 

 

Auf Veranstaltungen jeglicher Art werden Fotos & Videos gemacht. Diese gelten als Referenzbeweis. Hier gilt der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

 

a) Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, oder Bildnisrecht, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (§§ 22 – 24KUG).

 

b) Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches „Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt “Öffentliche Orte” und dürfen somit veröffentlicht werden. Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit DJ Sebastian Pal unter Sebastian.Pal@icloud.com gebeten, damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.

 

 

§ 9 Übersichtlichkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

 

 

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung,

insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ Sebastian Pal und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Soweit gesetzlich zulässig ist Köln Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

 

 

§ 10 Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Angebot unwiderruflich die kompletten Bedingungen.

 

 

Stand: März 2017

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